Fr. 29.20 geltend. Der Arbeitsaufwand beläuft sich auf eine Gesuchsantwort von rund sieben Seiten, eine Stellungnahme von zwei Seiten sowie elf Beilagen. Die Kostennote befindet sich im mittleren Rahmen für ein summarisches Verfahren (vgl. § 10 GebTRA). Unter diesen Umständen erscheint die Kostennote für das vorinstanzliche Verfahren angemessen.