b) Das beschädigte Radarmessgerät Semista-1 steht im Gebrauch der Polizei Zug. Es dient unmittelbar durch seinen Gebrauchswert zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, indem es erlaubt, Tempoüberschreitungen auf Strassen aufzuzeichnen und zu verfolgen. Es stellt folglich Verwaltungsver- Kantonsgericht Schwyz 6