1. a) Am 14. August 2017 stellte der Kanton Zug (nachfolgend Gesuchsteller) ein Rechtsöffnungsbegehren in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamtes Küssnacht für die Beträge von Fr. 3‘148.00 nebst 5 % Zins seit dem 9. Juni 2017, für Mahngebühren von Fr. 35.00, sowie Betreibungskosten von Fr. 73.30 (Vi-act. A/I). Als Rechtsöffnungstitel reichte der Gesuchsteller mit Eingabe vom 18. August 2017 (Vi-act. KB/G1) eine „Rechnungsverfügung“ vom 9. Mai 2017 (Vi-act. KB/2) sowie eine Mahnung vom 26. Juni 2017 (Vi-act. KB/3) ein. Mit Strafbefehl vom 22. März 2017 verurteilte die Staatsanwaltschaft Zug A.________ wegen Sachbeschädigung i.S.v.