- dass der Privatkläger mit Verfügung vom 11. Dezember 2017 (KGact. 4) aufgefordert worden ist, gestützt auf Art. 383 StPO eine Sicherheitsleistung von Fr. 1'200.00 bis spätestens 28. Dezember 2017 zu leisten, unter Androhung des Nichteintretens im Unterlassungsfalle, und dass diese Verfügung dem Privatkläger am 12. Dezember 2017 zugestellt worden ist (Beilage zu KG-act. 4); - dass der Privatkläger die verlangte Sicherheitsleistung innert der gesetzten Frist nicht bezahlt hat; Kantonsgericht Schwyz 3