betreffend Nichtanhandnahme (Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung) (Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 14. November 2017, SUB 2017 347);- hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass A.________ (nachfolgend: Privatkläger) mit der E.________ AG als Vermieterin im Streite liegt und sich die E.________ AG durch Rechtsanwältin C.________ (nachfolgend: Beschuldigte) vertreten lässt;