2. Gegen die Konkurseröffnung erhob der Schuldner während laufender Rechtsmittelfrist am 7. Dezember 2017 Beschwerde mit dem Antrag um Aufhebung des Konkurses und dem Ersuchen um aufschiebende Wirkung (KGact. 1 und 1a). Gleichzeitig hinterlegte er beim Kantonsgericht die Betreibungsforderung inkl. Zins von Fr. 4‘345.35 sowie die Bearbeitungsgebühren, Betreibungskosten und erstinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 746.60, mithin den Betrag von insgesamt Fr. 5‘091.95, und leistete darüber hinaus den Kostenvorschuss von Fr. 750.00 für das Beschwerdeverfahren (KG-act. 2).