Der Konkursrichter lud die Parteien zur Verhandlung vom 1. Dezember 2017, 09.30 Uhr vor, wobei er die zu tilgende Forderung inkl. Zins, Bearbeitungsgebühren, Betreibungskosten und Gerichtskosten von Fr. 200.00 auf total Fr. 5‘091.95 berechnete (zum Ganzen vgl. Vi-act. 2). Mit Verfügung vom 1. Dezember 2017 eröffnete der Einzelrichter in Abwesenheit der Parteien per 11.15 Uhr den Konkurs (Dispositivziff. 1) und erhob die Gerichtskosten von Fr. 200.00 von der Gläubigerin, jedoch unter Auferlegung zulasten des Schuldners (Dispositivziff. 2).