5. Damit ist die Beschwerde abzuweisen. Es sind keine Kosten zu erheben (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG), zumal die der angefochtenen Verfügung zugrundeliegenden Erwägungen fraglich sind und daher Anlass zur in der Sache aussichtslosen Beschwerde gaben (vgl. oben E. 3);- Kantonsgericht Schwyz 4 beschlossen: 1. Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.