hat die Beschwerdekammer als obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. Gegen die Kollokationsanzeige des Betreibungskreises in den Betreibungen Nr. xx und yy vom 11. August 2017 (KB 1 und KB 2) erhob der Schuldner folgende Beschwerde an die untere Aufsichtsbehörde: