4. Zufertigung an die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), Rechtsanwalt C.________ (2/R), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Versand 29. Dezember 2017 kau