(Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 7. September 2017, SEO 2017 10);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass die Staatsanwaltschaft Innerschwyz gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 7. September 2017 am 12. September 2017 fristgerecht Berufung angemeldet hat (Art. 399 Abs. 1; Vi-act. 13 und 14) und ihr das begründete Urteil am 30. November 2017 zugestellt wurde (KG-act. 3);