Die Schule hatte Probleme, welche, wie durch Zeitungsberichte (vgl. dazu noch unten lit. c) allgemein bekannt wurde, auch Kontrollen der kantonalen Schulbehörden nötig machten. In finanzieller Hinsicht bestanden Probleme (vgl. angef. Verfügung E. 12.1 sowie U-act. 9.21.005/14 ff.), die – wie die Beschwerdeführerin einräumt – durch Rangrücktrittserklärungen bezüglich nicht unerheblicher Darlehen von Fr. xx behoben werden mussten (vgl. auch Einstellungsverfügung SUB 2015 641 sowie BEK 2017 120).