Präsidenten vorgeworfen, durch Werbung mit der verlorenen Berechtigung „K.________“ die Öffentlichkeit, das Personal und die Eltern getäuscht zu haben. Letzter und weitere Vorwürfe richten sich gegen die Person des Verwaltungsratspräsidenten, worauf daher hier nicht weiter einzugehen ist (vgl. oben E. 2.b). Im Übrigen enthält das Schreiben vorwiegend sachliche, nicht den Bereich schützenswerten Ansehens, sondern vielmehr die Geschäftsführung betreffende und zudem nicht wettbewerbsbezogene Kritik, weshalb keine Anhaltspunkte für ehrverletzende respektive unlautere Vorwürfe auszumachen sind. Die Schule hatte Probleme, welche, wie durch Zeitungsberichte (vgl. dazu noch unten lit.