Die wertende Kritik an der Schule erscheint grundsätzlich sachbezogen. Ihr resignativ-satirischer Charakter ist zwar teilweise von prägender Ausdruckskraft. Deutliche Anzeichen unnötiger, nicht durch sachliche Kritik rechtfertigender, blosser Herabsetzungen sind aber nicht auszumachen (dazu vgl. Spitz, SHK, 22016, Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG N 34 ff., insbes. 40).