1. Das Strafverfahren gegen die Beschuldigten und gegen Unbekannt wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. a, b StPO). 2. Die Beweisanträge 1a, 1b, 1c, 1e, 2a, 2c, 3a und 3b sowie der Antrag auf Ergänzung der Untersuchung von RA B.________ werden abgewiesen. 3. Die Zivilansprüche werden von Gesetzes wegen auf den Zivilweg verwiesen (Art. 320 Abs. 3 StPO). 4. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates (Art. 426 Abs. 1 StPO). Kantonsgericht Schwyz 3