8.2.17-24 sowie Schreiben IG Eltern U-act. 8.2.25). In deren Untersuchung wurde auch der Ausdehnungsantrag der Strafantragstellerin vom 16. März 2017 einbezogen (U-act. 8.4.01). Die kantonale Staatsanwaltschaft übernahm ferner auch die von der Staatsanwaltschaft J.________ wegen unberechtigter Verwendung des Begriffes „K.________“ geführte Strafuntersuchung gegen Verantwortliche der Schule (SUM 2015 875 in SUB 2015 593; U-act. 13.0.005 i.V.m. U- act. 9.1.01). Nach Ankündigung der bevorstehenden Einstellung (SUB 2015 440;