1. D.________, 2. E.________, 3. F.________, 4. unbekannte Täterschaft, Beschuldigte und Beschwerdegegner, betreffend falsche Anschuldigung, Verleumdung, üble Nachrede, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, Hausfriedensbruch und UWG (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 9. November 2017, SUB 2015 440);- Kantonsgericht Schwyz 2