4. Zufertigung an den Verteidiger (2/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A, mit Doppel KG-act. 6), die beiden Rechtsvertreter der Privatkläger (je 2/R) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) sowie nach definitiver Erledigung an die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R, mit den Akten) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Der Gerichtsschreiber Versand 20. Februar 2018 sl