aa) Soweit der Beschuldigte behauptet, nicht professioneller Vermögensverwalter der Ehefrau gewesen zu sein, bestehen gegenteilige, nämlich ein solches tatbestandsmässiges Anvertrauen von Vermögenswerten der Ehefrau bestätigende Indizien. So etwa dankte der Beschuldigte seiner Ehefrau schrift- Kantonsgericht Schwyz 4