4. Zufertigung an die A.________ AG (1/R), den Betreibungskreis Alten- dorf-Lachen (1/R), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) sowie an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Versand 22. Dezember 2017 kau