- dass der Bezirksgerichtspräsident die Beschwerde mit Entscheid (recte: Verfügung) vom 15. November 2017 abwies, soweit darauf einzutreten war, und auf Kostenerhebung verzichtete; - dass die Beschwerdeführerin die Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten mit Beschwerde vom 26. November 2017 (Postaufgabe) anficht und seinen Antrag, den Kostenvorschuss um die Posttaxe von Fr. 8.00 zu reduzieren, wiederholt; Kantonsgericht Schwyz 3