a) Mit Antrag Ziff. 1 seiner Beschwerde, beantragt der Gesuchsgegner sinngemäss die Aufhebung des Rechtsvorschlags, weil die Betreibungen unrechtmässig sind. Als Begründung bringt er vor, dass er unter dem Existenzminimum lebe und deshalb nicht betrieben werden könne. Zudem seien die Leistungen der AHV mit den Ergänzungsleistungen unpfändbar (KG-act. 1).