1. Den Klägern wird in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamtes Oberiberg (Zahlungsbefehl vom 6. Juli 2017) die definitive Rechtsöffnung erteilt für den Betrag von Fr. 400.00 nebst Zins zu 3.5 % seit dem 6. Juli 2017 sowie für den bis zum 5. Juli 2017 aufgelaufenen Zins von Fr. 66.55. Im Mehrbetrag wird das Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.