Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln, Postfach 128, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Beschwerdegegnerin, betreffend Einstellung (Entschädigung) (Beschwerden gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 30. Dezember 2016, SGO 2013 005);- hat die Beschwerdekammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: