1. In Gutheissung der Beschwerde wird die angefochtene Verfügung aufgehoben und der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamtes Höfe definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 10‘930.00 (Prozessentschädigung) und Fr. 6‘350.15 (Unterhaltsbeiträge), nebst 5 % Zinsen seit dem 6. April 2016 und Betreibungskosten in Höhe von Fr. 95.30. 2. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 400.00 werden dem Gesuchsgegner auferlegt und vom Vorschuss der Gesuchstellerin bezogen. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin Fr. 400.00 Gerichtskostenersatz zu bezahlen.