Mit Verfügung vom 7. November 2017 gab der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe diesem Ersuchen nur im Umfang von Fr. 3‘327.00 statt. Die Gläubigerin beantragt dem Kantonsgericht mit rechtzei- Kantonsgericht Schwyz 3 tiger Beschwerde vom 20. November 2017 Rechtsöffnung im vollumfänglichen betriebenen Betrag, unter entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Schuldners. Der im Beschwerdeverfahren nicht mehr durch einen Anwalt vertretene Gesuchsgegner verlangt die vollumfängliche Ablehnung der Beschwerde (KG-act. 7). Die Gesuchstellerin verzichtete auf eine weitere Stellungnahme (KG-act. 11).