1. Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln, Postfach 128, 8832 Wollerau, Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Staatsanwältin C.________, 2. D.________, Beschuldigter und Beschwerdegegner, erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin E.________, betreffend Nichtanhandnahme (Entziehen von Unmündigen, Art. 220 StGB) (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln vom 3. November 2017, SUE 2017 638);-