Mit „solchen Mauscheleien“ sei es ermöglicht worden, Schuldbriefe zu errichten zur Sicherstellung von Kapital und Zinsen für sogenannte disponible Räume, die gemäss dem im Grundbuch angemerkten Reglement zu Wohnzwecken als auch Gewerbezwecken genutzt werden dürfen. In der sog. „Dis- ponibel-Raum-Affäre“ seien viele Bankkunden getäuscht worden. Amtlichen Dokumenten und der Gläubigerin vertrauend seien Hypothekarverträge abge- Kantonsgericht Schwyz 3