betreffend Untersuchungshaft (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Zwangsmassnahmengericht vom 4. November 2017, ZME 2017 129);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der Einzelrichter am Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 4. November 2017 die Haft des wegen Verdachts versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs inhaftierten Beschuldigten bis am 1. Februar 2018 anordnete;