5. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), die C.________ AG (1/R) und an die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an das Konkurs- und Grundbuchamt Höfe (1/R), das Betreibungsamt Höfe (1/R), das Handelsregister des Kantons Schwyz (1/R), die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 20. Dezember 2017 kau