9, S. 2: „Wir sind dabei, eine finanzielle Verpflichtung abzuschliessen […]“, vgl. auch den Originaltext auf Englisch in KG-act. 9/1). Ohnehin wäre diese Bestätigungoder ein entsprechender Zahlungseingang von 750‘000.00 Euro (vgl. KG-act. 9, S. 3) resp. eine Zahlung der Stiftung (KGact. 1) mittlerweile verspätet (nach Erhebung des Rechtsmittels, jedenfalls nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vorgebrachte Noven können eigentlich nicht berücksichtigt werden, vgl. BSK SchKG-Giroud, Art. 174 N 20, m.N.; SK SchKG-Talbot, Art. 174 N 11).