_“ des E.________ Die Stiftung habe das Pulver als Spende erhalten und wolle es nun verkaufen, um den Gewinn für ihre humanitären Zwecke zu verwenden. Als Gegenleistung für die Aufbewahrung im Tresor müsse die Stiftung eine Zahlung von total drei Mio. Euro leisten (ein Prozent des Warenwerts). Vereinbart sei, dass diese Zahlung in vier Quartalsraten beglichen werde. Es werde erwartet, dass der Betrag der ersten Rate (750‘000.00 Euro) bis zum 10. November 2017 beglichen werde (KG-act. 1, Rn. 12 f.). Zudem verhandle die Gesuchsgegnerin mit drei weiteren Kunden, seien die Umbaukosten beglichen und sei die Miete für ein Jahr im Voraus bezahlt (KG-act. 1, Rn.