5. Zufertigung an den Verteidiger (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), Staatsanwaltschaft March (1/A) und nach definitiver Erledigung mit den Akten an die Vorinstanz (1/R) sowie die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Der Gerichtsschreiber Versand 12. Dezember 2017 sl