a) Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und versuchten Amtsmissbrauchs, eventualiter versuchter Nötigung (U-act. 9.1.001). Sie befragte den Cousin des Anzeigeerstatters sowie diejenige Person, gegenüber welcher das Untersuchungsgeheimnis gebrochen worden sein soll (U-act. 10.1.001 und 10.1.002). b) Mit Verfügung vom 9. Oktober 2017 stellte die kantonale Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wie folgt ein: