3. Die Kosten der amtlichen Verteidigung werden für das Beschwerdeverfahren auf pauschal Fr. 1‘000.00 (inkl. Spesen und MWST) festgesetzt, und dem Beschwerdeführer zu Fr. 277.80 auferlegt. Die Kosten der amtlichen Verteidigung werden einstweilen auf die Staatskasse genommen. Vorbehalten bleibt die Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers nach Art. 135 Abs. 4 StPO.