des Beschwerdeführers auswirkt. Insofern ist dieser Vorwurf des Beschwerdeführers unbegründet. bb) Im Verfahren SUI 2015 6731 führte die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen sechs verschiedener Delikte (KG-act. 1/1). Wie oben ausgeführt (E. 3b), verursachte der Beschwerdeführer die Kosten der gegen ihn verfügten Ersatzmassnahmen adäquat kausal. Lediglich die Untersuchungen aufgrund der vorgeworfenen mehrfachen Verstösse gegen die Ersatzmassnahmen können ihm nicht angelastet werden. Für die Untersuchung des Vorwurfs des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen waren keine umfangreichen Untersuchungshandlungen nötig.