BGer, Urteil 6B_187/2014 vom 5. Februar 2015 E. 1.3.1). Nach der Praxis des Bundesgerichts ist es möglich, dass sich das fehlerhafte Verhalten, das Anlass zur Kostenauflage gab, sachlich mit dem Vorwurf deckt, der Gegenstand der strafrechtlichen Anschuldigung war (und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung nach dem entsprechenden Straftatbestand fehlten), BGer, Urteil 6B_1172/2016 vom 29. August 2017 E. 1.6.4, m.w.N.; gerade das zivilrechtliche Persönlichkeitsrecht wird in weitem Rahmen über das Strafrecht hinaus geschützt (BGer, Urteil 6B_1172/2016 vom 29. August 2017 E. 1.6.4, m.N.).