Seitens des Wohlfahrtfonds unterzeichneten die Vereinbarung die beiden Mitglieder des Stiftungsrates F.________ und G.________. A.________ anerkannte auch laut Protokoll der Besprechung vom 6. April 2016 mit dem Anwalt des Wohlfahrtfonds und der Vertreterin der Sachwalterin seine Zahlungspflicht gemäss der Vereinbarung (KB 6 S. 2). Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Höfe in der Betreibung Nr. xxx vom 15. Mai 2016 wurde A.________ gestützt auf die Vereinbarung sowie die Schuldanerkennung vom 6. April 2016 auf den Betrag von Fr. 1‘097‘873.87 und Zins von 5 % seit 1. März 2016 betrieben.