4. Zufertigung an A.________ (1/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R; unter Beilage einer Kopie des Beschwerderückzugs), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A; unter Beilage einer Kopie des Beschwerderückzugs), sowie nach definitiver Erledigung an die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Versand 20. November 2017 rfl