tober 2017 Beschwerde am Kantonsgericht (KG-act. 1). Er beantragt die Aufhebung der „Verfügung vom 03.10.2017“. Zudem sei die kantonale Staatsanwaltschaft anzuweisen, Anklage wegen Gefährdung des Lebens und einfacher Körperverletzung zu erheben und diesbezüglich den rechtserheblichen Sachverhalt zu ergänzen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Vernehmlassung (KG-act. 5). Der Beschuldigte beantragt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers (KG-act. 9).