1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamtes Höfe definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 10‘248.20 nebst 4.5% Zins seit 23. Mai 2017, Fr. 205.40 Zins auf Steuernachforderung sowie Fr. 139.65 Verzugszins bis 22. Mai 2017. 2. Die Gerichtskosten betragen Fr. 300.00 und werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie werden vom Kostenvorschuss der Gesuchsteller bezogen. Die Gesuchsgegnerin hat den Gesuchstellern unter dem Titel des Gerichtskostenersatzes Fr. 300.00 zu bezahlen.