c) Sodann hat das Konkursamt über den ihm vom Vorderrichter überwiesenen Vorschussanteil von Fr. 3‘200.00 und über seine Kosten mit den Parteien abzurechnen;- Kantonsgericht Schwyz 6 beschlossen: 1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Dispositivziffern 1 und 2 der angefochtenen Verfügung aufgehoben und das Konkursbegehren abgewiesen. 2. Dem Beschwerdegegner wird der beim Kantonsgericht hinterlegte Betrag von total Fr. 822.65 ausbezahlt.