aa) Die Schuldnerin macht geltend, sie sei ein Ein-Mann-Betrieb, die über viele Kunden verfüge und praktisch immer ausgelastet sei. Der die Firma betreibende Inhaber sei von Berufes wegen Auto-Mechaniker und habe aufgrund der hohen Arbeitslast die administrativen Angelegenheiten massiv vernachlässigt. Die Konkurseröffnung habe ihm verdeutlicht, dass sich diesbezüglich eine Änderung aufdränge, weshalb er in diesen Belangen nun Unterstützung von Dritten erhalte.