4. Zufertigung an den Beschwerdeführer (1/R, unter Beilage von KGact. 6), den Beschwerdegegner (1/R, unter Beilage von KG-act. 1 und 6), die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (1/R, unter Beilage von KG-act. 6), die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Versand 13. Dezember 2017 kau