- dass gegen diese Verfügung der Privatkläger (nachfolgend Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 23. Oktober 2017 beim Kantonsgericht Beschwerde erhob (KG-act. 1); - dass der Beschwerdeführer gestützt auf Art. 383 StPO mit Verfügung vom 24. Oktober 2017 aufgefordert wurde, bis 10. November 2017 eine Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1‘200.00 zu leisten, unter Androhung des Nichteintretens im Säumnisfall (KG-act. 3); - dass dem Beschwerdeführer diese Verfügung am 31. Oktober 2017 zugestellt wurde (KG-act. 6);