Ferner sei ihm die in der „Anzeige an den Schuldner betreffend Erwerbspfändung“ vom 29. August 2017 verlangte Zahlung nicht möglich. Im September sei eine Beitragszahlung an die Krankenkasse von Fr. 1‘036.05 fällig. Ausserdem sei er wegen Beinbeschwerden zunehmend auf Fremdhilfe angewiesen. Es entstehe ihm neben Fixkosten für die Wohnung und „den benötigten Dienstleistungen“ ein Kostenaufwand von Fr. 250.00 pro Monat (Vi-act. 1 und 6).