Das Betreibungsamt Galgenen zeigte A.________ die Einkommenspfändung am 29. August 2017 an und forderte ihn dazu auf, die berechnete Pfändungsquote bis spätestens am 5. jeden Monats, erstmals am 5. September 2017, abzuliefern (Vi-act. 2/3). Unter Bezugnahme auf diese Anzeige folgte am 15. September 2017 sodann eine „1. Zahlungserinnerung“ (Vi-act. 4/9).