1. Am 3. März 2017 stellte das Betreibungsamt Galgenen den Gläubigern B.________ einen Verlustschein infolge Pfändung nach Art. 149 SchKG über einen ungedeckt gebliebenen Betrag von Fr. 49’617.45 aus (Vi-act. 2/2), woraufhin diese am 9. Juni 2017 die Fortsetzung der Betreibung gegen den Schuldner A.________ beantragten (Vi-act. 4/1). Nach vorgängiger Pfändungsankündigung am 13. Juni 2017 fand der Vollzug der Pfändung in der Gruppen-Nr. zz am 14. Juni 2017 statt (Vi-act. 4/2, 4/4 und 4/5).