2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 750.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt und vom geleisteten Vorschuss bezogen. Entschädigungen werden keine gesprochen. 3. Der beim Bezirksgericht Schwyz hinterlegte Betrag von Fr. 14‘222.85 ist nach Rechtskraft dem Konkursamt Schwyz zu überweisen.