1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung vom 28. September 2017 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft March zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf Fr. 1‘200.00 festgelegt und auf die Staatskasse genommen.